Das BVergG 2006 wirft seine Schatten voraus: Mit einer Aussendung vom 5.7.2005 hat das Bundeskanzleramt zur Begutachtung des Entwurfes für eine Neuerlassung des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2006) eingeladen. Die Stellungnahmefrist endete am 31.8.2005. Erklärtes Ziel des Bundeskanzleramtes ist es, dass mit 1.2.2006 in Österreich ein neues Bundesvergabegesetz in Kraft tritt. Neben einem allgemeinen Hinweis von Hans Gölles in den Kurznachrichten gibt Walter Schwartz in seinem Fachbeitrag einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des BVergG 2006.