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BVA: BINDUNG DER ANGEBOTSBEWERTUNG AN DIE AUSSCHREIBUNG

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2005, 123 Heft 2 v. 1.5.2005

BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 67 Abs 3, BVergG 2002 § 99 Abs 1, BVergG 2002 § 174 Abs 1

Ein Nichtberücksichtigen des teuersten Angebotes bei der Bewertung des Preises durch Interpolation zwischen billigstem und teuerstem Angebot würde einen vergaberechtswidrigen Eingriff in die Ausschreibungsbestimmungen bedeuten.

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