In seiner Entscheidung vom 5.1.2005 zu 01N-128/04-20 hat das BVA zu verschiedenen Aspekten ausführlich Stellung genommen, die für alle Lieferaufträge zu serienmäßigen Massenprodukten relevant sind, vor allem aber für KfZ-Beschaffungen.
Für die Leistungsbeschreibung sind vor allem folgende Aspekte zu beachten: