BVergG 2002 § 21, BVergG 2002 § 69
Die willkürliche Kombination verschiedener „Muss-Kriterien“, die im Einzelnen verständlich sein mögen, überschreitet insgesamt die Grenzen des freien und lauteren Wettbewerbes sowie der Gleichbehandlung möglicher Bieter und Bewerber.