BVergG 1997 § 16 Abs 1, BVergG 2002 § 52 Abs 5, BVergG 1997 § 31 Abs 1, BVergG 2002 § 70 Abs 1
Reicht ein Bieter in einem offenen Verfahren die erforderliche Gewerbeanmeldung zwar vor Einleitung des Vergabeverfahrens ein, erledigt die Gewerbebehörde diesen Antrag aber erst nach Angebotsöffnung, so fehlt dem Bieter die Befugnis.