Vbg VergNPrG § 4 Abs 2, BVergG 2002 § 98
Hatte der die Rechtswidrigkeit einer Entscheidung des Auftraggebers geltend machende Bieter Gelegenheit, die Stichhaltigkeit des von der Nachprüfungsbehörde - nicht aber bereits vom Auftraggeber - herangezogenen Ausschließungsgrund im Nachprüfungsverfahren anzuzweifeln, besteht gegen die aus diesem Grunde erfolgte Zurückweisung des Nachprüfungsantrages kein Einwand.