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DIE WAHL DES RICHTIGEN VERHANDLUNGSVERFAHRENS

FachbeitragMICHAEL ETLINGERRPA 2005, 91 Heft 2 v. 1.5.2005

Das BVA hatte sich in der Entscheidung vom 1.12.2004, 09N-100/04-18**Siehe dazu Seiten 114 ff dieses Heftes., mit Rechtsfragen zur korrekten Vorgangsweise des Aufraggebers bei der Einladung der Unternehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung auseinanderzusetzen. Der Auftraggeber wählte diese Art des Verhandlungsverfahrens infolge eines (ex-lege-)Widerrufes des vorangegangenen (offenen) Verfahrens. Der folgende Beitrag versucht - über den Anlassfall hinausgehend - Entscheidungsgrundlagen dafür zu geben, welche Art des Verhandlungsverfahrens (in concreto: mit oder ohne vorherige Bekanntmachung) ein öffentlicher Auftraggeber nach einem erfolglosen vorangegangenen Verfahren tatsächlich durchzuführen hat.1)1)Zu Fragen effektiver Rechtsschutzdurchsetzungsmöglichkeiten der (nicht eingeladenen) Bewerber in einem Verhandlungsverfahren siehe vor allem Pock, Vergaberecht: Geheimhaltungspflicht des Auftraggebers versus Rechtsschutz der Bewerber, RdW 2004/2.

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