Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 1 lit a RL 92/50/EWG
Ausschreibungsfreie In-house-Vergaben sind unter anderem nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer eine 100%-ige Eigengesellschaft des Auftraggebers ist. Jede Beteiligung privater Unternehmen (gemischtwirtschaftliches Unternehmen) schließt eine In-house-Vergabe aus.