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EuGH: AUSSCHREIBUNGSPFLICHT VON SUBAUFTRÄGEN DURCH BIETER, DIE ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER SIND

JudikaturGUNTER ESTERMANNRPA 2004, 395 Heft 6 v. 1.12.2004

Art 1 lit a RL 92/50/EWG, Art 11 Abs 3 lit d RL 92/50/EWG, Art 20 RL 92/50/EWG, Art 7 RL 93/38/EWG

Öffentliche Auftraggeber, die sich als Bieter an einem Vergabeverfahren beteiligen, müssen Subaufträge ausschreiben; keine Ausschreibungspflicht besteht hingegen für (private und öffentliche) Sektorenauftraggeber, sofern Art 7 der Sektorenrichtlinie gilt.

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