BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 120 Abs 2 Z 2 b, BVergG 2002 § 162 Abs 2 Z 2
Auch im Verhandlungsverfahren müssen die Erstangebote den Ausschreibungsbestimmungen entsprechen.
Das Unterlassen des Ausscheidens eines Angebotes ist keine anfechtbare nach außen tretende Entscheidung des Auftraggebers.