Die deutsche Bundesregierung hat am 12. Mai 2004 Eckpunkte für eine Verschlankung des Vergaberechts beschlossen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) aufgefordert, bis Jahresende 2004 einen entsprechenden Gesetzes- und einen Verordnungsentwurf vorzulegen. Die ersten Arbeitsentwürfe des BMWA wurden am 8.10.2004 präsentiert. Neben der Reform des deutschen Vergaberechts dient die vorgeschlagene Novellierung vor allem der Umsetzung des EU-Richtlinienpakets1).