BVergG 2002 § 4 Abs 2, UWG § 1
Ein Auftraggeber, der gegen Vergaberecht verstößt, verletzt auch § 1 UWG. Ein auf § 1 UWG gestützter Unterlassungsanspruch umfasst neben dem Verbot der Zuschlagserteilung bzw des Vertragsabschlusses auch das Verbot der Vertragserfüllung.