BVergG 1997 § 115 Abs 1
Zwar dürfte einem Bieter, dessen Ausscheiden erwiesenermaßen zu Recht erfolgte, an der Legitimation gemäß § 115 Abs 1 BVergG 1997 mangeln, weitere seinem Ausscheiden nachfolgende Rechtswidrigkeiten eines Vergabeverfahrensgeltend