BVergG 2002 § 169
Die Antragstellerin hat im Wesentlichen vorgebracht, dass die Position „Abschlag Wieder-verw. best. Antrieb“ rechtswidrigerweise nicht als Ausschreibungsvariante des Auftraggebers sondern als Eventualposition bezeichnet und auch
BVergG 2002 § 169
Die Antragstellerin hat im Wesentlichen vorgebracht, dass die Position „Abschlag Wieder-verw. best. Antrieb“ rechtswidrigerweise nicht als Ausschreibungsvariante des Auftraggebers sondern als Eventualposition bezeichnet und auch