vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ANFECHTUNG UND NICHTIGERKLÄRUNG NICHT GESONDERT ANFECHTBARER ENTSCHEIDUNGEN?

FachbeitragRUDOLF THIENELRPA 2004, 73 Heft 2 v. 1.5.2004

In der Spruchpraxis des BVA besteht keine einheitliche Linie zur Frage, ob nicht gesondert anfechtbare Auftraggeberentscheidungen in einem Nachprüfungsantrag – zusätzlich zur folgenden gesondert anfechtbaren Entscheidung – ausdrücklich angefochten und in weiterer Folge vom BVA ausdrücklich für nichtig erklärt werden können. Der folgende Beitrag zeigt, dass eine solche Vorgangsweise nicht gesetzlich gedeckt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!