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BVA: VERKAUF UNTER EINSTANDSPREIS UND VERTIEFTE ANGEBOTSPRÜFUNG BEI LIEFERAUFTRÄGEN

JudikaturHANS GÖLLESRPA 2004, 43 Heft 1 v. 1.3.2004

BVergG 2002 § 93, BVergG 2002 § 97 Abs 1, BVergG 2002 § 98 Z 3

Bei Lieferaufträgen ist es, im Unterschied zu Bau- oder Dienstleistungsaufträgen, gar nicht möglich, diese Tiefe zu ergründen, wie es § 93 Abs 3 BVergG (vertiefte Angebotsprüfung) vorsieht.

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