Das Bundesvergabeamt „neu“ hat dem EuGH im Rahmen von zwei Auftragvergaben der ÖBB betreffenden Nachprüfungsverfahren jeweils drei inhaltsgleiche Fragen zur Auslegung der Sektoren-Richtlinie1) vorgelegt (siehe Beschluss des BVA vom 27. Oktober 2003, 16F-26/00-28 ua sowie 16N-10/02-6, auf Seite 357 dieses Heftes). Mit diesen Vorabentscheidungsersuchen tritt das Bundesvergabeamt „neu“ erstmals an den EuGH heran. Neben der inhaltlichen Fragestellung wird damit auch die Frage nach der Berechtigung des Bundesvergabeamtes „neu“ zur Vorlage von Auslegungsfragen aufgeworfen.