Der EuGH hat die Bundesrepublik Deutschland wegen der freihändigen Vergabe (so der EuGH) zweier langfristiger Entsorgungsaufträge in einem Vertragsverletzungsverfahren verurteilt: Im Fall der Gemeinde Bockhorn2 wegen eines 1997 erteilten Auftrags an das Energieversorgungsunternehmen Weser-Ems AG (EWE) zur Entsorgung von Abwässern für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren und im Fall der Stadt Braunschweig3 wegen eines 1999 vergebenen Auftrags an die Braunschweigischen Kohlebergwerke (BKB) zur thermischen Behandlung von Restabfällen für die Dauer von 30 Jahren. Als Grundlage für die Verurteilung zieht der EuGH die einschlägigen Bestimmungen der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie4 heran.