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Praxiskommentar zu den Neuerungen des Bundesvergabegesetzes 2002

AufsätzeRaoul Hoffer , Alice EplerRPA 2003, 36 Heft 1 v. 1.1.2003

3. Teil Besondere Bestimmungen über das Vergabeverfahren

1. Einleitung

Der 3. Teil des Bundesvergabegesetzes 200211Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung beziehen sich jeweils auf das Bundesvergabegesetz 2002, BGBl I 99/2002 – BVergG 2002. (§§ 66-106) enthält Bestimmungen über die Ausschreibung, die Angebote sowie den Ablauf des Vergabeverfahrens bis zur Beendigung des Vergabeverfahrens. Mit dem BVergG 2002 kam es zu einigen Präzisierungen, zB betreffend die Erfassung von umweltgerechten Leistungen oder den Leistungsvertrag. Auch inhaltlich wurde der 3. Teil des BVergG novelliert, zB betreffend der Legung von Alternativangeboten oder der Gleichstellung zwischen Bestbieter- und Billigstbieterprinzip. Darüber hinaus wurde nunmehr der Trend, die elektronische Vergabe einzuführen, umgesetzt. Im Folgenden sollen die einzelnen Neuerungen näher dargestellt werden.

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