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BVA

RechtsprechungBernhard DitzRPA 2002, 347 Heft 6 v. 1.12.2002

Der Präsident des Obersten Gerichtshofes ist bei Auftragsvergaben, innerhalb des mit Erlass zur selbständigen Gebarung durch den Bundesminister für Justiz festgelegten finanziellen Wirkungsbereiches, Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes.

BVA, 04.10.2002, N-100/01-14
Möbel der historischen Verhandlungssäle und Beratungszimmer beim OGH

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