Bietergemeinschaften sind bei Mehrfachbeteiligung eines Unternehmers an verschiedenen Bietergemeinschaften nur dann auszuscheiden, wenn es tatsächlich zu einem Wettbewerbsvorteil gekommen ist.
UVS Niederösterreich, 07.03.2002, SenatAB-02-1003
UVS Niederösterreich, 07.03.2002, SenatAB-02-1004