Begutachtungsphase für Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz abgeschlossen
Die einzelnen Bundesländer sind auf Grund der neuen Kompetenzverteilung in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständig, die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen durch bestimmte (öffentliche) Auftraggeber zu regeln. Im Entwurf des neuen Gesetzes über die Nachprüfung der Vergabe von Aufträgen (Vergabenachprüfungsgesetz) finden sich insbesondere Regelungen über die Parteistellung, ferner darüber, innerhalb welcher Fristen Entscheidungen eines Auftraggebers beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden können, über die Entscheidungsbefugnis des Unabhängigen Verwaltungssenates sowie über die Voraussetzungen für die Anordnung Einstweiliger Verfügungen.