Teil I
1 Einleitung
Dass Leistungen nur an geeignete Auftragnehmer zu vergeben sind, wird in der Praxis häufig übersehen. Schon allein die Tatsache, dass die Eignung in einer Reihe mit den übrigen Vergabegrundsätzen genannt wird, macht deutlich, dass ihr der Gesetzgeber bzw FNA eine große Bedeutung zugedacht hat.
Im Zuge der Auseinandersetzung mit der Prüfung der Eignung treten eine Reihe von Fragen auf:1