Nationalrat beschließt BVergG 2002
Nachdem der Entwurf nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Stellungnahmen nochmals einer Revision unterzogen wurde, hat der Nationalrat am 22.5.2002 mit den Stimmen aller Fraktionen das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das BG über die Errichtung einer Bundesbeschaffung GmbH geändert und ein Bundesvergabegesetz erlassen wird, beschlossen. Am 6.6.2002 steht dessen Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Das neue BVergG erfüllt im Hinblick auf den materiellrechtlichen Aspekt nunmehr grundsätzlich die Vorgabe, ein zeitgemäßes und einheitliches Vergabegesetz zu schaffen. Er beinhaltet eine systematische Neugestaltung der materiellen vergaberechtlichen Regelungen im Ober- und Unterschwellenbereich sowie eine Neuorganisation des Rechtsschutzes.