Das Jahrhundertwerk ist geschafft. Der Nationalrat hat ein neues Bundesvergabegesetz beschlossen und es ist nicht zu erwarten, dass der Bundesrat allzu massive Einwände erheben wird. Dies nicht zuletzt deshalb, da die Länder in den Schaffensprozess weitgehend eingebunden waren, was an der noch in letzter Minute zustande gekommenen Verfassungsbestimmung des Art 14b B-VG ersichtlich ist. Der Rechtsschutz mag somit in den einzelnen Bundesländern künftig noch divergieren, im wesentlichen, materiellrechtlichen Teil wird das österreichische Vergaberecht aber endlich ein Ganzes. Trotz so mancher Passage im neuen Bundesvergabegesetz, die der eine oder andere gerne in einer für ihn adäquateren Formulierung gesehen hätte, muss man den mit der Novelle Befassten Dank und Anerkennung für die gewiss nicht einfache Leistung aussprechen.