Das neue Jahr hat uns nicht nur den auf absehbare Zeit definitiven Abschied vom Schilling gebracht, es wird auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zahlreiche Umwälzungen geben. So steht zum einen die Neukodifikation des Bundesvergabegesetzes ins Haus. Ob der, Ministerialentwurf aber tatsächlich in der vorliegenden Form umgesetzt wird, bleibt abzuwarten, wird der Gesetzgeber doch auf die zahlreichen Bedenken, die in über 50 Stellungnahmen von anerkannten Experten geäußert wurden, eingehen und zumindest die wesentlichsten berücksichtigen müssen. Manche dieser Stellungnahmen haben nicht ganz unrichtig aufgezeigt, dass ein nach diesem Entwurf umgesetztes BVergG 2002 nicht nur einige gravierende Mängel des alten prolongiert, sondern teilweise auch völlig neue Probleme aufwirft. Ein genaues Eingehen auf die einzelnen, oft im Umfang dünneren Büchern gleichkommenden Stellungnahmen würde den Rahmen eines Editorials sprengen. Nachdem diese auf der Homepage des Parlaments frei zugänglich sind, darf ich ihre Lektüre Jedermann (bei unveränderter Umsetzung des Ministerialentwurfes unter Umständen sogar in Hofmannsthal’schem Sinne) anempfehlen. Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen ...