vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RPA-SERIE: Einstweilige Verfügungen gemäß § 116 BVergG

AufsätzeRaoul Hoffer , Clemens SchmölzRPA 2001, 129 Heft 3 v. 1.12.2001

In Umsetzung der RechtsmittelRL11Richtlinie 89/665/EWG vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge. hat das österreichische Vergabegesetz („BVergG“) im Nachprüfungsverfahren die Möglichkeit vorgesehen, dass das Bundesvergabeamt („BVA“) auf Antrag durch einstweilige Verfügung unverzüglich vorläufige Maßnahmen zu ergreifen hat, die nötig und geeignet erscheinen, um eine entstandene oder unmittelbar drohende Schädigung von Interessen des Antragstellers zu beseitigen oder zu verhindern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!