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UVS für Kärnten

RechtsprechungRPA 2001, 79 Heft 2 v. 1.10.2001

AuftragsvergabeG Krnt 1994 § 81

Hat die Antragstellerin nicht einmal behauptet, dass sie den Auftraggeber im Sinne von § 81 Abs 1 Kärntner Auftragsvergabegesetz von der von ihr behaupteten Rechtswidrigkeit verständigt hat, so ist mangels Vorliegens der im § 81 Abs 1 Kärntner Auftragsvergabegesetz normierten Voraussetzungen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht zulässig.

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