1. Einleitung
Wird auf Grundlage einer mangelhaften Ausschreibung ein Vertrag geschlossen, treten im Zuge der Leistungserstellung in aller Regel Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Vertragsparteien auf. Das Zivilrecht stellt hiezu eine Reihe von „Werkzeugen“ zur Verfügung, wie derartige Unklarheiten in den Vertragsbestimmungen gelöst werden können.