UWG § 1, StVergG § 14 Abs 3, BVergG § 16 Abs 4
Ein Bieter, der bloß mittelbar an den Vorarbeiten für eine Ausschreibung beteiligt ist (hier: Erstellung einer Systemstudie), ist grundsätzlich zu keiner Selbstbeschränkung im Vergabeverfahren verpflichtet. Er kann daher ohne Verstoß gegen § 1 UWG sein Angebot abgeben, wenn er zumindest vertretbare Zweifel daran hat, dass der Auftraggeber sein Angebot wegen der Beteiligung an Vorarbeiten auszuscheiden hat.