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UVS für Kärnten

RechtsprechungRPA 2001, 40 Heft 1 v. 1.8.2001

AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 5 Abs 2

Wird bei der Vergabe von Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer von mindestens fünf Millionen ECU (= 67,591.896,– Schilling, Schwellenwert) nicht überschritten, so fehlt eine gesetzliche Nachprüfungsvoraussetzung nach dem Kärntner AuftragsvergabeG, so dass die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens als unzulässig zu beurteilen ist.

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