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UVS für Kärnten

RechtsprechungRPA 2001, 40 Heft 1 v. 1.8.2001

AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 81 Abs 1

Werden die im § 81 Abs. 1 Kärntner Auftragsvergabegesetz normierten Fristen nicht eingehalten, so ist die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht zulässig, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

UVS Kärnten, 30.05.2000, KUVS-K1-492/8/2000

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