AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 81 Abs 1
Werden die im § 81 Abs. 1 Kärntner Auftragsvergabegesetz normierten Fristen nicht eingehalten, so ist die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht zulässig, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.
UVS Kärnten, 30.05.2000, KUVS-K1-492/8/2000