1. Einleitung
PPP-Modelle1 erhalten in der Vergabepraxis der öffentlichen Hand immer größere Bedeutung. Sie dienen meistens dem Versuch, über die Verschränkung mit einem strategischen Partner aus der Wirtschaft dessen operatives und strategisches Know-how für öffentliche Leistungen zu gewinnen, dabei die Leistungserbringung zu verbessern und insgesamt die Leistungen, die in ihrem Umfang häufig öffentlich-rechtlich fixiert sind, bei gegebenem Umsatz billiger zu gestalten. Eine wesentliche Rolle in Zeiten chronischer Budgetknappheit spielt auch das Motiv, dass notwendige Investments dabei vielfach vom privaten Partner (vor-)finanziert werden. Vergessen werden dabei meist die vergaberechtlichen Probleme: auch die Leistungsvergabe an ein Unternehmen, an dem der öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, ist nicht automatische vom Vergaberecht befreit. Dies hat das Urteil des EuGH in der Rechtssache Teckal2 erst kürzlich bestätigt.