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RFK 21.05.2001, 707/002-RFB/2001 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2003, 40 Heft 1 und 4 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Die unentgeltliche und behauptete rechtswidrige Emblem-Einblendung bei einer Sportveranstaltung begründet keine unmittelbare Schädigung des Zusehers.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit a RFG

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