Ein nicht gemeinnütziger Verein betrieb einen "großen Reitstall" mit rund 30 fremden Pferden und zwei Angestellten. Die Bf bestritt die Unternehmereigenschaft mangels Gewinnabsicht und wegen überwiegender Tätigkeit gegenüber Mitgliedern.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

