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Befreiung für Kapitaleinkünfte, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR zuzurechnen sind

Steuer-RadarKörperschaftsteuerrechtAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2023/4RFG-SRa 2023, 26 Heft 1 v. 21.3.2023

Eine Gebietskörperschaft erzielte aus der Veräußerung von Aktien Einnahmen, welche einer Haushaltsrücklage "Pensionen" zugeführt werden sollten, und machte infolgedessen die Kapitalertragsteuerbefreiung gem § 21 Abs 2 Z 3 TS 4 KStG iVm § 94 Z 6 lit c EStG für Kapitaleinkünfte, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR zuzurechnen sind, geltend.

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