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Umsatzsteuerpflicht für Leistungen von privaten Krankenhäusern

Steuer-RadarUmsatzsteuerrechtAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2022/21RFG-SRa 2022, 180 Heft 4 v. 17.11.2022

Nach dem Wortlaut der Bestimmung Art 132 Abs 1 lit b MwStSystRL müssen zwei Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der privaten Krankenhäuser kumulativ erfüllt werden:

Zunächst muss die erbrachte Leistung in sozialer Hinsicht unter vergleichbaren Bedingungen wie Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden.

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