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Haftung des Obmanns eines Swingerclubs, der als gemeinnütziger Verein geführt wurde

Steuer-RadarAbgabenordnungAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2022/17RFG-SRa 2022, 125 Heft 3 v. 23.8.2022

Gem § 23 VerG haftet der Verein für Verbindlichkeiten des Vereins mit seinem Vermögen. § 9 Abs 1 iVm §§ 80 ff BAO regelt eine zusätzliche Haftung von Vertretern, wenn Abgaben aufgrund einer schuldhaften Verletzung von dem Vertreter obliegenden Verpflichtungen nicht eingebracht werden können.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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