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Kein Vorsteuerabzug bei Kirchenplatz

Steuer-RadarUmsatzsteuerrechtAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2022/15RFG-SRa 2022, 124 - 125 Heft 3 v. 23.8.2022

Die revisionswerbende Stadtpfarre hat den Platz um die Kirche, den Kirchenvorplatz und einen damit zusammenhängenden Gartenbereich im Zuge einer Ausstellung neugestaltet. Für die damit zusammenhängenden Anschaffungs- und Herstellungsmaßnahmen hat die Pfarre Vorsteuern geltend gemacht (von 2007 bis 2009 rund Euro 61.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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