Im gegenständlichen Fall errichtete ein Tourismusverband im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) in einem Tiroler Tal einen Radweg. Mit der Begründung, es handle sich um einen "privaten" Weg (also einen Freizeitweg), wurde der Radweg in das Betriebsvermögen des BgA aufgenommen.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.