Das BMVRDJ hat die Richtlinien zum Gebühren- und Einbringungsrecht anlässlich der Entscheidung des VwGH v 20. 3. 2018 (Ro 2017/16/0018) überarbeitet (Rz 84 ff). Die Gebührenbefreiungsbestimmung des § 1 Abs 1 Art 34 BBG 2001 für Körperschaften öffentlichen Rechts (die keine Gebietskörperschaften sind) ist seit 24.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.