Das BFG hat über folgende umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen bei einer KöR entschieden:
Positive Vorsteuerberichtigung
In den Jahren 2002 und 2003 errichtete die KöR eine Turnhalle, die zum Teil (durch steuerpflichtige Vermietung) unternehmerisch und zum Teil (im Rahmen des Pflichtschulunterrichts) hoheitlich genutzt wurde.