Schließlich mangelt es der VRV 2015 im Hinblick auf solche Vereinbarungen an konkreten Vorgaben zum Ansatz dem Grunde und der Höhe nach. Mitunter ein Grund, warum die Rechnungshöfe in der Vergangenheit wiederholt Empfehlungen zur adäquat(er)en Darstellung von Sabbatical-Vereinbarungen aussprachen. (FN ) Wie das steuer- und unternehmensrechtliche Schrifttum Sabbatical-Abkommen handhabt und welcher Ansatz und Ausweis darauf aufbauend in den Rechnungsabschluss der Gemeinden übernommen werden soll, stellt die folgende Beitragsserie dar. Teil 1 widmet sich dem Wesen von Sabbatical-Vereinbarungen im Allgemeinen und diskutiert das Für und Wider ihres Ausweises als Verbindlichkeit im Besonderen. Der im Heft RFG 1/2026 erscheinende Teil 2 würdigt ihren Ansatz als Rückstellung oder Rechnungsabgrenzung.

