Öffentliche Auftraggeber haben Beschaffungen nach den einschlägigen nationalen und europarechtlichen vergaberechtlichen Vorschriften, wie dem BVergG 2018 und der Vergabe-RL, durchzuführen. Darüber hinausgehende Regelungen können vorgesehen sein, wenn die zu beschaffenden Leistungen mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden sollen. Der Beitrag gibt eine Übersicht zu den Förderungen, zur Durchführung von Vergabeverfahren mit öffentlichen Fördermitteln und zur Abrechnung mit der Förderstelle nach abgeschlossenem Vergabeverfahren.

