Angelegenheiten der Raumordnung und des Baurechts sind neuralgische Punkte an der Schnittstelle zwischen Informationswünschen von Betroffenen oder der Öffentlichkeit und berechtigten Geheimhaltungsinteressen von Privaten, aber auch von Gebietskörperschaften selbst. Der Beitrag diskutiert eine Reihe von praktischen Fragen, die sich für die Gemeindeorgane bei der Entscheidung in Angelegenheiten der Raumordnung und des Baurechts stellen, ob bestimmte Informationen proaktiv zu veröffentlichen sind bzw bei individuellen Informationsbegehren offenzulegen sind. Richtschnur sind va die Wahrung von Rechten Dritter, die Gewährleistung einer unbefangenen Entscheidung durch die zuständigen Organe und die Vermeidung von erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Gebietskörperschaften.

