Zusammenfassung: Das BMF nahm in der gegenständlichen Kundmachung zur Frage Stellung, ob im Zuge der Errichtung einer Straße durch Private und anschließender unentgeltlicher Übertragung in das Eigentum der Gemeinde ein Vorsteuerabzug zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG