Zusammenfassung: Pilz behandelt mit seinem Beitrag die Gemeinde betreffenden steuerlichen Neuerungen auf dem Boden des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, indem er auf die den Vorsteuerabzug einschränkenden Normen eingeht. Erläuternd spricht er dabei jene Fälle an, in denen ein solcher, z.B.. am Beispiel eins zu errichtenden Gemeindeamtes, nach wie vor zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 28 UStG; § 6 UStG