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Stabilitätsgesetz 2012: Vorsteuereinschränkung bei Immobilien ab 1.9.2012

SteuerrechtAufsatzProf. Dietmar Pilz, Österreichischer GemeindebundRFG 2012/25RFG 2012, 108 - 111 Heft 3 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Pilz behandelt mit seinem Beitrag die Gemeinde betreffenden steuerlichen Neuerungen auf dem Boden des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, indem er auf die den Vorsteuerabzug einschränkenden Normen eingeht. Erläuternd spricht er dabei jene Fälle an, in denen ein solcher, z.B.. am Beispiel eins zu errichtenden Gemeindeamtes, nach wie vor zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 28 UStG; § 6 UStG

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