Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag stellt fest, dass in Hinblick auf den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2010 die Außenwerbung von Unterorganisationen politischer Parteien keinen Betrieb gewerblicher Art darstellt.
Schlagwörter:
Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2010; Außenwerbung; Partei; Unterorganisation;