Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich in Kürze mit einem Erlass in Hinblick auf den einschlägigen Steuersatz für gemeinnützige Vereine, die nach § 6 Abs 1 Z 25 UStG optieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 25 UStG
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Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich in Kürze mit einem Erlass in Hinblick auf den einschlägigen Steuersatz für gemeinnützige Vereine, die nach § 6 Abs 1 Z 25 UStG optieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 25 UStG
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